1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von helmstaedter.digital, Wörschelstraße 5, 74834 Elztal (nachfolgend „Agentur“ genannt), an Kunden, die als Unternehmer gemäß § 14 BGB handeln. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich durch die Agentur bestätigt wurden.
1.2 Individuelle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien schriftlich getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge desselben Kunden, ohne dass bei jedem neuen Vertrag ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
2. Angebote und Auftragsabwicklung
2.1 Angebote der Agentur, die Preise enthalten, können vom Kunden innerhalb einer Frist von drei Wochen angenommen werden, sofern keine kürzere Frist angegeben wurde. Nach Fristablauf ist die Agentur nicht mehr an das Angebot gebunden. Kostenvoranschläge stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Auftrags durch den Kunden dar.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.3 Der Fortschritt von Projekten wird zwischen den Parteien regelmäßig abgestimmt. Abweichungen vom vereinbarten Ablauf oder Zweifeln an der Vorgehensweise des Vertragspartners sind unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Von der Agentur erstellte Besprechungsprotokolle gelten als kaufmännische Bestätigung. Der Kunde hat innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu widersprechen, andernfalls werden die Inhalte verbindlich.
2.5 Arbeitsmaterialien wie Entwürfe, Modelle oder Dateien, die von der Agentur erstellt wurden, bleiben deren Eigentum. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
3. Einsatz von Dritten
3.1 Die Agentur kann entscheiden, ob sie die Leistungen selbst erbringt oder Subunternehmer beauftragt.
3.2 Produktionsaufträge für Werbemittel können im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerspricht.
3.3 Medienaufträge vergibt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Staffelpreise nicht erfüllt, haftet der Kunde für die daraus resultierenden Nachbelastungen.
4. Vergütung und Abrechnung
4.1 Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Stundenhonorarbasis, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Technische Kosten und Lizenzgebühren werden gesondert abgerechnet.
4.2 Interne Sachkosten wie Reisekosten, Porto oder Kopien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
4.3 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5. Nutzungsrechte
5.1 Das Eigentum an von der Agentur gelieferten Gegenständen, die Bestandteil des Vertrages sind, geht erst nach vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
5.2 Rechte an abgelehnten oder nicht genutzten Konzepten verbleiben bei der Agentur.
5.3 Die Agentur darf Arbeitsergebnisse und den Namen des Kunden für Eigenwerbung nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
5.4 Software-Quellcodes, Rohdateien für den Druck, Raw-Dateien, oder die Video-Quell- und Projektdatei und technische Dokumentationen sind nicht Teil der Rechteübertragung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
6. Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort zu rügen.
6.2 Bei berechtigten Mängeln kann die Agentur nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz leisten.
6.3 Die Gewährleistungspflicht erlischt ein Jahr nach Übergabe der Leistungen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist.
7. Termine und Fristen
7.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommt. Dies beinhaltet insbesondere die zeitnahe Überlassung der Inhalte, die zeitnahe Freigabe von Layouts und Entwürfen sowie die umgehende Mitteilung etwaiger Einwendungen. Verzögerungen, die auf eine verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
8. Rücktritt und Kündigung
8.1 Sollte der Kunde den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, behält die Agentur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Agentur wird jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erzielt oder böswillig nicht erzielt, anrechnen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der Agentur bei fahrlässigen Pflichtverletzungen ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.3 Die Agentur haftet nicht für rechtliche Prüfungen (z. B. marken- oder wettbewerbsrechtlich), es sei denn, diese wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für externe rechtliche Prüfungen nach Absprache.
10. Verschwiegenheit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrages ausgetauschten Informationen.
10.2 Der Kunde garantiert, dass alle an die Agentur übermittelten Daten datenschutzkonform erhoben wurden.
11. KI-Nutzung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, KI-Tools einzusetzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
11.2 Inhalte, die durch KI erstellt werden, unterliegen den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Rechte an KI-generierten Inhalten werden nur im rechtlich möglichen Umfang übertragen.
12. Schriftform
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie rechtlich relevante Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
13.2 Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Agentur.
Stand: 11/2024
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