1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von helmstaedter.digital, Wörschelstraße 5, 74834 Elztal (nachfolgend „Agentur“ genannt), an Kunden, die als Unternehmer gemäß § 14 BGB handeln. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge desselben Kunden, sofern ihre Geltung zwischen den Parteien vereinbart wurde.
2.1 Angebote der Agentur können vom Kunden innerhalb einer Frist von drei Wochen angenommen werden, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben wurde. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur nicht mehr an das Angebot gebunden. Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
2.3 Der Projektfortschritt wird zwischen den Parteien nach Bedarf abgestimmt. Erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Ablauf sowie Umstände, die die Durchführung oder Fertigstellung des Projekts beeinträchtigen können, sind der jeweils anderen Partei möglichst frühzeitig mitzuteilen.
2.4 Entwürfe, Konzepte, Muster, Präsentationen und sonstige Arbeitsmaterialien der Agentur dürfen vor Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte ausschließlich zur Prüfung und Abstimmung im Rahmen des jeweiligen Projekts verwendet werden.
2.5 Soweit die Agentur laufende Beratungs-, Betreuungs-, Social-Media-, Marketing-, SEO- oder sonstige Dienstleistungen erbringt, ist ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere schuldet die Agentur keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Followern, Interaktionen, Leads, Anfragen, Verkäufen, Umsätzen, Suchmaschinenplatzierungen oder sonstigen vergleichbaren Ergebnisse.
3.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
3.2 Fremdleistungen, insbesondere Druck-, Produktions-, Hosting-, Lizenz- oder sonstige technische Leistungen, können nach entsprechender Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden oder von der Agentur im eigenen Namen beauftragt werden.
3.3 Soweit Fremdleistungen von Mengen, Laufzeiten, Staffelpreisen oder sonstigen Voraussetzungen abhängig sind, trägt der Kunde Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass von ihm veranlasste Änderungen oder Reduzierungen zum Wegfall vereinbarter Konditionen führen.
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise. Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes. Technische Kosten, Lizenzgebühren und Fremdleistungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
4.2 Reisekosten, Versandkosten, Porto und sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderliche Auslagen können dem Kunden zusätzlich berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Die Agentur ist berechtigt, für bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistungen angemessene Abschlags- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Vereinbarte Zahlungspläne und Abschlagszahlungen bleiben hiervon unberührt.
4.5 Verzögert oder unterbricht sich ein Projekt aus Gründen, die aus dem Verantwortungs- oder Mitwirkungsbereich des Kunden stammen, insbesondere weil erforderliche Inhalte, Unterlagen, Entscheidungen, Korrekturen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist die Agentur berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene oder verbindlich beauftragte Fremdkosten zwischenzeitlich abzurechnen. Dies gilt insbesondere bei einer Projektunterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen. Eine solche Zwischenabrechnung stellt weder eine Fertigstellung noch eine Abnahme des Gesamtprojekts dar.
4.6 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere noch zu erbringende Leistungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis bis zum Ausgleich der fälligen Forderung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
4.7 Befindet sich der Kunde mit einem erheblichen Teil der geschuldeten Vergütung in Zahlungsverzug und bleibt eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos, ist die Agentur berechtigt, eine von ihr gehostete oder technisch betriebene Website vorübergehend zu sperren, sofern die offene Forderung aus dem betreffenden Projekt oder dem damit verbundenen Hosting- oder Betreuungsverhältnis stammt.
Die Sperrung ist dem Kunden zuvor ausdrücklich in Textform anzudrohen. Die Ankündigung muss den Grund der Sperrung sowie den vorgesehenen Sperrtermin erkennen lassen. Eine Sperrung erfolgt nicht, wenn sie insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Zahlungsrückstands oder die sonstigen Umstände des Einzelfalls offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
4.8 Eine Sperrung nach Ziffer 4.7 betrifft ausschließlich die Bereitstellung des Webauftritts. Sie berechtigt die Agentur nicht zur Löschung der Website, zur Löschung von Kundendaten, zur Löschung oder Übertragung einer Domain oder zur eigenmächtigen Veränderung von Domaininhaberdaten. E-Mail-Dienste werden nicht allein aufgrund des in Ziffer 4.7 geregelten Sperrrechts deaktiviert.
4.9 Nach vollständigem Ausgleich der Forderungen, wegen derer die Sperrung erfolgt ist, wird die Agentur die gesperrte Website innerhalb einer technisch und organisatorisch angemessenen Frist wieder freischalten, sofern das zugrunde liegende Hosting- oder Betreuungsverhältnis weiterhin besteht.
4.10 Das Sperrrecht besteht nur, soweit die Agentur tatsächlich zur technischen Bereitstellung oder zum Betrieb der betreffenden Website berechtigt ist. Befindet sich die Website vollständig auf einer vom Kunden oder einem Dritten betriebenen Infrastruktur, ist die Agentur nicht berechtigt, allein aufgrund dieser Bestimmung technische Änderungen oder Sperrmaßnahmen an dieser Infrastruktur vorzunehmen.
4.11 Gesetzliche Ansprüche der Agentur wegen Zahlungsverzugs, insbesondere auf Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie den Ersatz weitergehender Verzugsschäden, bleiben unberührt.
5.1 Soweit die von der Agentur erbrachten Leistungen urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind, werden dem Kunden die für den jeweils vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung der für das jeweilige Projekt bzw. Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung eingeräumt. Die Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang sind dem Kunden keine Nutzungsrechte an den betreffenden Arbeitsergebnissen eingeräumt.
5.2 Vor vollständiger Zahlung ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse außerhalb der projektbezogenen Prüfung und Abstimmung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben oder sonst wirtschaftlich zu verwerten, sofern die Agentur keine ausdrückliche vorläufige Nutzung in Textform gestattet hat.
Eine technische Übergabe, Bereitstellung, Freischaltung, Veröffentlichung oder ein vor vollständiger Zahlung erfolgter Go-live einer Website oder eines sonstigen Arbeitsergebnisses stellt keine vorzeitige Einräumung von Nutzungsrechten dar.
5.3 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte. Sind Art und Umfang der Nutzungsrechte nicht ausdrücklich geregelt, bestimmt sich deren Umfang nach dem vereinbarten Vertragszweck.
5.4 Das Eigentum an körperlichen Gegenständen, die von der Agentur geliefert werden und Bestandteil des Vertrags sind, geht erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.
5.5 Rechte an nicht ausgewählten, abgelehnten oder nicht vergüteten Entwürfen, Konzepten, Varianten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Agentur. Eine Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.
5.6 Die Agentur ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten sowie den Namen und gegebenenfalls das Unternehmenslogo des Kunden nach Veröffentlichung des Projekts im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen und Referenzunterlagen, zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
5.7 Soweit in einem Arbeitsergebnis Inhalte, Software, Schriftarten, Bilder, Videos, Musik oder sonstige Bestandteile Dritter verwendet werden, richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter.
6.1 Die Herausgabe von Rohdaten, Quelldateien, offenen Arbeitsdateien oder sonstigen nicht finalen Arbeitsdokumenten ist nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für offene Grafik- und Layoutdateien, Software-Quellcodes, RAW-Dateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial, Video-Projektdateien und technische Arbeitsdateien.
Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten an den finalen Arbeitsergebnissen begründet keinen Anspruch auf Herausgabe der zu ihrer Erstellung verwendeten Roh-, Quell-, Projekt- oder Arbeitsdateien.
7.1 Die Agentur ist nach Abschluss oder Beendigung eines Projekts nicht verpflichtet, Rohdaten, Quelldateien, Projektdateien oder sonstige Arbeitsmaterialien dauerhaft aufzubewahren oder zu archivieren.
7.2 Die Agentur ist berechtigt, solche Dateien nach Abschluss des Projekts zu löschen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
8.1 Wird eine Website, Software oder sonstige technische Leistung auf einer von der Agentur eingerichteten oder verwendeten Entwicklungsumgebung ordnungsgemäß bereitgestellt, gilt deren dortige Funktionsfähigkeit als maßgeblicher Ausgangszustand.
8.2 Erfolgt anschließend ein Umzug oder Betrieb auf einer vom Kunden oder einem Dritten betriebenen Server-, Hosting- oder Systemumgebung, haftet die Agentur nicht für Störungen, die auf die Konfiguration, Verfügbarkeit oder Einschränkungen dieser Zielumgebung zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Hosting-Einstellungen, Serverkonfigurationen, PHP- oder Datenbankversionen, DNS, SSL, Firewalls, Caching-Systeme, Sicherheitssoftware oder Drittanbieter-Plugins.
8.3 Nacharbeiten oder Anpassungen, die erforderlich werden, um eine Kompatibilität mit einer solchen Zielumgebung herzustellen, gehören nicht zum ursprünglichen Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, und können gesondert berechnet werden.
Die Haftung der Agentur für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Übergabe innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und erkennbare Mängel der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
9.2 Bei berechtigten Mängeln ist der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Agentur kann nach den gesetzlichen Bestimmungen zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung wählen.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder in sonstigen Fällen, in denen eine gesetzliche Haftung zwingend vorgeschrieben ist.
10.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt voraus, dass der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachkommt. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Texten, Bildern, Zugangsdaten und sonstigen Informationen sowie Entscheidungen, Korrekturen und Freigaben.
10.2 Verzögerungen, die aus dem Verantwortungs- oder Mitwirkungsbereich des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit zur Wiederaufnahme und Neuplanung des Projekts.
10.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Kunden trotz Aufforderung, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten am Projekt vorübergehend einzustellen und ihre Kapazitäten anderweitig einzuplanen.
Nach Wegfall der Verzögerung besteht kein Anspruch des Kunden auf eine sofortige Fortsetzung zu den ursprünglich vorgesehenen Terminen. Die Agentur wird das Projekt im Rahmen ihrer verfügbaren Kapazitäten fortsetzen.
10.4 Ein durch den Kunden verursachter Projektstillstand berechtigt die Agentur zur Zwischenabrechnung gemäß Ziffer 4.5.
10.5 Entsteht durch eine vom Kunden verursachte längere Projektunterbrechung zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch erneute Einarbeitung, technische Aktualisierungen, erneute Einrichtung von Arbeitsständen oder organisatorische Neuplanung, kann dieser Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet werden, sofern die Agentur den Kunden zuvor auf den möglichen Mehraufwand hingewiesen hat.
11.1 Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, teilt die Agentur dem Kunden die Fertigstellung mit und fordert ihn zur Prüfung und Abnahme auf.
11.2 Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder abzunehmen oder die Abnahme unter Benennung konkreter Mängel zu verweigern.
11.3 Setzt die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen als abgenommen.
11.4 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
11.5 Freigaben des Kunden für Druck, Veröffentlichung, Produktion oder sonstige Weiterverarbeitung beziehen sich auf den jeweils freigegebenen Stand. Nachträgliche Änderungen aufgrund von Umständen, die bereits bei der Freigabe erkennbar waren, gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistung.
12.1 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung, richtet sich der Vergütungsanspruch der Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Agentur behält insbesondere ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerbs oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Fremdkosten sowie bis zur Beendigung des Vertrags entstandene Aufwendungen können unmittelbar abgerechnet werden.
12.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Unterlässt der Kunde eine zur Durchführung des Projekts notwendige Mitwirkung, ist die Agentur berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
12.5 Soweit die Agentur dem Kunden vor vollständiger Zahlung ausdrücklich eine vorläufige Nutzung von Arbeitsergebnissen gestattet hat, endet diese Nutzungserlaubnis mit Beendigung des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dauerhafte Nutzungsrechte werden ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 5 und erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.
13.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
13.4 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und schuldet insbesondere keine umfassende marken-, urheber-, wettbewerbs-, datenschutz- oder sonstige rechtliche Prüfung von Inhalten oder Gestaltungen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte sowie dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Bildern, Logos, Videos, Musikstücken und sonstigen Materialien verfügt.
13.5 Beauftragt der Kunde auf Empfehlung oder unter Mitwirkung der Agentur externe Rechtsberater oder sonstige Fachberater, entstehen deren Kosten nur nach vorheriger Abstimmung zulasten des Kunden.
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag bekannt werdende vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne berechtigten Grund an Dritte weiterzugeben.
14.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
14.3 Der Kunde stellt sicher, dass personenbezogene Daten und sonstige Informationen, die er der Agentur zur Durchführung des Auftrags übermittelt, rechtmäßig erhoben wurden und von der Agentur im Rahmen des vereinbarten Auftrags verarbeitet werden dürfen.
14.4 Soweit für die Durchführung eines Auftrags eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine andere datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
15.1 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Dienste als Arbeitsmittel einzusetzen, soweit dies mit den vereinbarten Anforderungen, gesetzlichen Vorschriften sowie bestehenden Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten vereinbar ist.
15.2 Personenbezogene Daten, vertrauliche Geschäftsunterlagen oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen des Kunden werden nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder erforderliche Schutzmaßnahmen an externe KI-Anbieter übermittelt.
15.3 Wünscht der Kunde für einen konkreten Auftrag den vollständigen Ausschluss bestimmter KI-Anwendungen, muss dies spätestens bei Auftragserteilung vereinbart werden. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann bei der Kalkulation des Auftrags berücksichtigt werden.
15.4 Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz generativer KI entstehen, können Rechte an diesen Bestandteilen nur in dem Umfang eingeräumt werden, in dem solche Rechte nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Nutzungsbedingungen der eingesetzten Systeme bestehen.
16.1 Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, können vertragsbezogene Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen in Textform erfolgen. Hierzu zählt insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
16.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen AGB.
17.1 Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Agentur.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: 08/2026
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